Der bundesweit aktive Verband LiveKomm (LiveMusikKommission e. V.) befürchtet, dass ein neuer Gesetzentwurf die Lage für Livemusik-Spielstätten eher verschlechtert als verbessert. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den ersten Entwurf für eine überarbeitete Baunutzungsverordnung vorgelegt. Neben einem generellen „Turbo“ für schnelleres Bauen beinhaltet dieser auch eine Neuregulierung für Musikclubs.
Allerdings setzt der Entwurf nicht um, was durch verschiedene Parlamentsbeschlüsse inzwischen legislativer Konsens ist: Musikclubs sind Kulturstätten. Stattdessen finden sich kaum relevante Neuerungen, die dieser Einschätzung Rechnung tragen und die Situation in der Praxis verbessern. So wird zwar ein eigener Nutzungsbegriff „Musikclub“ eingeführt. Diese Kategorie wird jedoch nicht näher definiert. In der jetzigen Fassung würden die Entscheidungen, ob Musikclubs kulturelle Orte gemäß Baurecht sind, in Einzelfällen weiterhin von Gerichten entschieden.
Zudem sind die Regelungen für die Zulässigkeit in den jeweiligen Gebieten sehr restriktiv und sehen ausschließlich für sogenannte „Urbane Gebiete“ eine Verbesserung vor. Diese Gebietskategorie gibt es in der baulichen Praxis jedoch kaum. Bundesweit existieren derzeit lediglich 53 „Urbane Gebiete“. Auch in Industrie- und Gewerbegebieten wären Musikclubs somit unverständlicherweise weiterhin generell nicht gestattet.
Musikclubs zwar keine Vergnügungsstätten mehr, aber Kulturorte zweiter Klasse
Laut der Gesetzesnovelle würden Musikclubs zwar nicht mehr als Vergnügungsstätten gelten, aber auch nicht als Anlagen kultureller Zwecke. Nach Einschätzung der LiveKomm würden Musikspielstätten somit als kulturelle Orte zweiter Klasse eingestuft. Zudem seien die Neuerungen praxisfern und würden die behördlichen Prozesse deutlich verkomplizieren. Richterliche Entscheidungen wären mit vielen Unsicherheiten behaftet, weil eine eindeutige Definition des Begriffs Musikclubs fehle.
Thore Debor, Sprecher des LiveKomm Arbeitskreises Kulturraumschutz, kommentierte die Vorlage so: „Mit der jetzigen Novellierung entscheidet sich für die nächsten Jahre im Baurecht, wo und wie Musikclubs künftig eingestuft und im Rahmen der Stadtentwicklung behandelt werden. Die Entwicklungspotenziale der Clubkultur sollten möglichst maximal ausgeweitet werden. Wir setzen darauf, dass der Verordnungsgeber ein Signal vom Bund in die Länder und Kommunen sendet, in dem Musikclubs deutlich verbesserte Anerkennungen und Einstufungen erlangen.“