Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert von der Bundesregierung „schnellstmöglich eine Entscheidung, die von den Corona-Schließungen besonders hart getroffene Nachtgastronomie besser zu unterstützen”. Diese Sparte umfasst Clubs und Diskotheken genauso wie viele Livemusik-Spielstätten. “Der Bundeswirtschaftsminister muss dazu die Kriterien der Überbrückungshilfe vergleichbar mit den Schaustellern und Marktkaufleuten auch für die Nachtgastronomie so anpassen, dass sie bei einem Umsatzeinbruch von 50% im Dezember 2021 auch einen Eigenkapitalzuschuss von 50% statt 30% bekommen. Das wäre eine merkliche Verbesserung ihrer bedrohlichen Situation und könnte noch viele Existenzen retten“, präzisiert der Bundesvorsitzende der Freien Wähler seinen Aufruf.
Die aktuelle Lage für die Branche ist aus Aiwangers Sicht prekär. Er rechnet damit, „dass sich aktuell mehrere hundert Betreiber von Clubs, Bars und Diskotheken in Bayern aufgrund der Dauerschließung in akuter Existenznot befinden und bald das Handtuch werfen, wenn sie nicht besser unterstützt werden. Gerade für Innenstädte und die Attraktivität von Tourismusregionen für die Zeit nach Corona sind diese Unternehmen wichtig. Deshalb müssen wir jetzt ihre Existenz sichern. Der Bund kann das schnell und gezielt machen, wenn er will.“ Die Überbrückungshilfe IV des Bundes wurde zuletzt bis Ende März 2022 verlängert.
Laut einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedern des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA halten 30 Prozent der befragten Betreiber aus der Gastronomie die Lage für “mehr denn je existenzbedrohend” und haben aktuell wenig Hoffnung. Daher fordert auch DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, “gezielte Verbesserungen vorzunehmen. Insbesondere bei der Überbrückungshilfe IV darf die Unterstützung nicht verschlechtert werden. Der Eigenkapitalzuschuss muss auf 50 Prozent erhöht statt gesenkt werden, die Erstattung der Fixkosten darf nicht auf 90 Prozent gesenkt, sondern muss weiter bei 100 Prozent sein und auch beim Kurzarbeitergeld müssen weiterhin 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträger übernommen werden anstatt 50 Prozent.“